- Überholverbot
- Über|hol|ver|bot 〈n. 11; unz.〉 Verbot, andere Kraftfahrzeuge zu überholen
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Über|hol|ver|bot, das (Verkehrsw.):Verbot, ein anderes Kraftfahrzeug zu überholen:ist hier immer noch Ü.?;an der Steige besteht, gilt ein Ü. für Lkw.* * *
Über|hol|ver|bot, das (Verkehrsw.): Verbot, ein anderes Kraftfahrzeug zu überholen: ist hier immer noch Ü.?; an der Steige besteht, gilt ein Ü. für LKW.
Universal-Lexikon. 2012.